Patientenrechte & Pflichten

  • Die Patienten haben das Recht, von kompetentem Personal auf professionelle Weise angemessen medizinisch versorgt zu werden.
     

  • Die Patienten haben das Recht, die Namen der Ärzte und medizinischen Mitarbeiter, die sie behandeln, zu erfahren.

    Die Patienten haben das Recht auf eine angemessene Privatsphäre unter den entsprechenden Beschränkungen der medizinischen Einrichtung sowie das Recht, ihre Angehörigen und Freunde täglich zu sehen. Das Besuchsrecht darf nur aus zwingenden Gründen eingeschränkt werden.
     

  • Die Patienten haben das Recht, vor dem Beginn einer neuen Untersuchung oder eines therapeutischen Verfahrens alle Informationen zu erhalten, die notwendig sind, um zu entscheiden, ob sie dem Verfahren zustimmen, oder nicht.

    Außer bei lebensbedrohlichen Notfällen müssen die Patienten über alle Risiken im Zusammenhang mit diesen Verfahren informiert werden.

    Die Patienten haben das Recht, über eventuelle alternative Behandlungsmethoden informiert zu werden und Informationen über Behandlungsoptionen zu erhalten, wenn Sie diese anfordern. Die Patienten haben das Recht, die Namen der Personen zu erfahren, die an den verschiedenen Behandlungen beteiligt sind.
     

  • Die Patienten haben das Recht, im Rahmen des rechtlich Möglichen eine Behandlung abzulehnen. Die Patienten müssen über die gesundheitlichen Folgen ihrer Entscheidungen informiert werden.
     

  • Während ambulanter und stationärer Untersuchungen, Behandlungen und Therapien haben die Patienten das Recht auf maximale Diskretion und Rücksichtnahme ihrer Privatsphäre.

    Die Analyse ihrer Fälle sowie Untersuchungen und Gespräche sind vertraulich und müssen diskret durchgeführt werden.

    Personen, die nicht direkt an einer Untersuchung beteiligt sind, dürfen selbst in Universitätskliniken nur anwesend sein, wenn der Patient sich zuvor einverstanden damit erklärt hat, es sei denn, der Patient selbst hat eine Person ernannt.
     

  • Die Patienten haben ein Recht auf die vertrauliche Behandlung Ihrer medizinischen Akte. Der Schutz der Patientendaten muss auch bei der elektronischen Datenverarbeitung gewährleistet werden.
     

  • Die Patienten haben ein Recht darauf, dass die Krankenhausmitarbeiter ihr Bestes geben, um die Erkrankung des Patienten entsprechend deren Natur und unter Beachtung der Wünsche des Patienten zu behandeln.

    Falls es notwendig sein sollte, den Patienten in ein anderes Krankenhaus zu verlegen, muss der Patient im vollen Umfang über die Gründe und Notwendigkeit sowie über mögliche Alternativen informiert werden. Die neue Einrichtung muss die Verlegung akzeptieren.
     

  • Die Patienten haben ein Recht darauf, auf angemessene Weise und ohne Unterbrechungen behandelt zu werden.

    Die Patienten haben ein Recht darauf, im Voraus zu erfahren, welche Ärzte für Sie zuständig sind und wann und wo sie sie finden können.

    Nach ihrer Entlassung legt das Krankenhaus die Art fest, in der die Patienten über ihre weitere Behandlung informiert werden.
     

  • Falls ein Arzt ein ungewöhnliches oder experimentelles Verfahren anwenden möchte, hat der Patient ein Recht auf eine klare und genaue Erklärung.

    Alle Untersuchungen, die nicht zur Behandlung des Patienten gehören, dürfen nur mit einer schriftlichen Einverständniserklärung des Patienten durchgeführt werden.

    Die Patienten haben das Recht, das Experiment jederzeit und ohne Erklärung zu beenden, wenn sie über die möglichen Folgen für ihre Gesundheit solch einer Entscheidung informiert worden sind.
     

  • Todkranke Patienten haben das Recht auf eine sensible medizinische Versorgung; das Personal muss ihre Wünsche respektieren, sofern diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
     

  • Die Patienten haben das Recht und die Pflicht, die geltenden Regeln der medizinischen Einrichtung, in der sie behandelt werden, zu kennen und einzuhalten.

    Unabhängig davon, wer die Rechnungen der Patienten begleicht, haben die Patienten das Recht, Ihre Rechnungen zu prüfen und eine Erklärung für alle Rechnungsposten zu verlangen.